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Warum macht der Rechtsanwalt Ihren Vertrag?

Eheverträge, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- oder auch Mietverträge sowie Gesellschaftsgründungen wollen gut überlegt und durchdacht und natürlich auch rechtlich hieb- und stichfest formuliert und abgesichert sein.

Dass in einem Vertrag nicht nur die Vertragsparteien und die vereinbarten Bedingungen enthalten sein müssen, sondern auch Absicherungen für den Streitfall rechtlich fundiert festgehalten sein müssen, liegt auf der Hand.

Weiters sind komplexe steuerrechtliche Belange zu beachten.

Der Vorteil bei der Vertragserrichtung durch den Rechtsanwalt - im Gegensatz zum Notar- ist, dass dieser viele Streitpunkte von Vornherein ausschließen kann und gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen weiß.

Welche Art von Vertrag auch immer Sie benötigen – wir beraten Sie gerne!

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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