Was muss ein EU-Bürger beim Immobilienkauf beachten?
Ein EU-Bürger ist dem Inländer gleichgestellt. Eine Genehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde ist nicht notwendig.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein spezielles grundverkehrsbehördliches Verfahren notwendig. Wir informieren Sie gerne!