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Pachtverträge Empfehlung

Pachtverträge © apops - Fotolia.com

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung von Jagd, Landwirtschaft, Grundstücken oder Räumlichkeiten auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit des Fruchtgenusses und ist die Pacht insofern vom Mietvertrag zu unterscheiden, als nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte Vereinbarungen getroffen werden können.

Hierbei sind die Pflichten von Pächter und Verpächter, allfällige Pfandrechte, Errichtung von Superädifikaten (Bauwerken auf fremden Grund und Boden), Laufzeit, Beendigung , sowie Bedingungen wie einvernehmliche (vorzeitige) Auflösung, etc. zu bedenken.

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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