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Häufig gestellte Fragen

Warum macht der Rechtsanwalt Ihren Vertrag?

Eheverträge, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- oder auch Mietverträge sowie Gesellschaftsgründungen wollen gut überlegt und durchdacht und natürlich auch rechtlich hieb- und stichfest formuliert und abgesichert sein.

Was muss ein EU-Bürger beim Immobilienkauf beachten?

Ein EU-Bürger ist dem Inländer gleichgestellt. Eine Genehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde ist nicht notwendig.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein spezielles grundverkehrsbehördliches Verfahren notwendig. Wir informieren Sie gerne!

Wann ist der Kaufpreis fällig?

Der Stichtag zur Kaufpreiszahlung wird vertraglich vereinbart.
Vergessen sollte man hier nicht die zusätzlichen Kosten wie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Immobilienertragsteuer (trifft den Verkäufer), die Vertragserrichtungskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

3,5 % Grunderwerbsteuer sowie 1,1 % gerichtliche Eintragungsgebühr berechnet vom Kaufpreis (ohne Berücksichtigung des Kaufpreises für das Inventar).
Die Vertragserrichtungskosten variieren und werden je nach Umfang und Schwierigkeit der Vertragserrichtung vereinbart (Pfandrechtslöschung bzw. –eintragung, Dienstbarkeitseintragung, Einholung der grundverkehrs- und/oder agrarbehördlichen Genehmigungen, etc.).

Wer trägt die Nebenkosten?

Üblicherweise werden sämtliche Kosten mit Ausnahme der Lastenfreistellungskosten von den Käufern getragen.

Wer bestimmt, wo der Kaufvertrag gemacht wird?

Der Käufer ist berechtigt, den Vertragsverfasser zu bestimmen.

Wie wird eine Immobilie lastenfrei?

Die Lastenfreistellung eines Kaufobjektes wird im Zuge des Kaufvertrages vom Vertragsverfasser veranlasst.
Löschungserklärungen etc. werden von diesem angefordert und nötigenfalls Pfandrechte vom Kaufpreis bedient.

Makler Provisionsanspruch?

Wir arbeiten mit fast allen großen Immobilienmaklern zusammen und stellen für Sie auch gerne den Kontakt her und helfen bei der diesbezüglichen Preisgestaltung.

Wann kann ich die Versicherung für meine Immobilie wechseln?

Die Versicherung kann binnen 30 Tagen nach Erhalt des Grundbuchsbeschlusses bzw. zum Ende der Versicherungsperiode geändert werden.

Wie lange dauert es, bis ich im Grundbuch eingetragen bin?

Diese Frage kann nicht präzise beantwortet werden. Die Dauer ist abhängig von der Lastenfreistellung, einer allenfalls notwendigen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung sowie der Behördenwege.

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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