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Übergabsvertrag

Übergabsvertrag © fotodesign-jegg.de - Fotolia.com

Der Übergabsvertrag enthält Wesenselemente der Schenkung, jedoch mit Gegenleistung, insbesondere bei landwirtschaftlichen Übergaben die Ausgedingsleistung der Übergeber bzw. bei Einfamilienhäusern oder Wohnungen das Wohnrecht für die Übergeber.

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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