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Was muss ein EU-Bürger beim Immobilienkauf beachten?

Ein EU-Bürger ist dem Inländer gleichgestellt. Eine Genehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde ist nicht notwendig.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein spezielles grundverkehrsbehördliches Verfahren notwendig. Wir informieren Sie gerne!

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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