Wie komme ich ins Grundbuch, wenn ich eine Immobilie / Liegenschaft ersteigert habe?
Nach Erhalt der Zuschlagserteilung wird der gerichtliche Auftrag erteilt, das Rechtsgeschäft durch den Erwerber der Grundverkehrsbehörde vorzulegen.
Weiters benötigen Sie die Anzeige des Rechtsgeschäftes beim Finanzamt zur Erlangung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dann erst kann das Grundbuch lastenfrei gestellt und der Eigentumswechsel beantragt werden.