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Wie komme ich ins Grundbuch, wenn ich eine Immobilie / Liegenschaft ersteigert habe?

Nach Erhalt der Zuschlagserteilung wird der gerichtliche Auftrag erteilt, das Rechtsgeschäft durch den Erwerber der Grundverkehrsbehörde vorzulegen.
Weiters benötigen Sie die Anzeige des Rechtsgeschäftes beim Finanzamt zur Erlangung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dann erst kann das Grundbuch lastenfrei gestellt und der Eigentumswechsel beantragt werden.

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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