Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
3,5 % Grunderwerbsteuer sowie 1,1 % gerichtliche Eintragungsgebühr berechnet vom Kaufpreis (ohne Berücksichtigung des Kaufpreises für das Inventar).
Die Vertragserrichtungskosten variieren und werden je nach Umfang und Schwierigkeit der Vertragserrichtung vereinbart (Pfandrechtslöschung bzw. –eintragung, Dienstbarkeitseintragung, Einholung der grundverkehrs- und/oder agrarbehördlichen Genehmigungen, etc.).